Wer kennt es nicht? Aller halben Jahre wieder kommen neue Gesetzesänderungen, die unser aller Leben verkomplizieren und mit einer Fülle von Ausnahmen und Spezialfällen anreichern, die immer weniger beherrschbar zu sein scheinen. Normales Handeln wird so extrem erschwert.
Warum einfach, wenn man’s verkomplizieren kann?
Bei der Wiedervereinigung im Jahre 1990 gab es beispielsweise zwei verschiedene Arten der Umsatzsteuererhebung bei sogenannten Business to Customer Verkäufen (B2C). Die Welt teilte sich ganz einfach in Inland (mit Erhebung der Umsatzsteuer im Inland) und Ausland (ohne Erhebung der Umsatzsteuer im Inland). Ganz einfach. Eine reichliche Generation später hat sich das Bild deutlich verkompliziert. Die beiden Basisvarianten wurden mit zwei Sonderfällen angereichert. Beim Sonderfall 1 (B2C in die EU) werden Umsätze bis zu einem jährlichen Gesamtnettowert von 10 T€ wie inländische Umsätze behandelt, nach Überschreitung dieser Grenze wird der Händler jedoch in allen EU-Staaten umsatzsteuerpflichtig (OSS – Verfahren). Beim Sonderfall 2 (B2C nach England) erhebt der deutsche Händler die englische Umsatzsteuer und führt diese über sein Transportunternehmen in England ab.
In anderen Bereichen finden sich viele ähnlich gelagerte Beispiele – DSGVO, Verpackungsverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, zeitlich befristete Mehrwertsteuerabsenkung. Es ist wie ein Hang zum ständigen Feinjustieren, einfach nur anstrengend und zwingt zum ständigen Beobachten der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Darum einfach, wenn man’s verkompliziert hat!
Das Beobachten der rechtlichen Rahmenbedingungen und Anpassen der Rechtstexte für Onlineshop und Onlinepräsenzen fordert einem Online-Händler viel Zeit und Nerven ab. Es gibt sicher wenige Händler, die wirklich komplett und jederzeit auf Stand sind. Die Frage ist hier, wie man die Erstellung und Pflege seiner Rechtstexte vereinfachen kann. Wir haben bereits mit Trusted Shops und IT-Recht Kanzlei gearbeitet und nutzen derzeit IT-Recht Kanzlei. Beide Firmen unterstützen bei der Erstellung von Rechtstexten, stellen ein Bewertungssystem bereit und ermöglichen im Falle von Trusted Shops auch eine Absicherung der Verkäufe im Onlineshop. Die Auswahl muss jeder für sich selbst treffen.
Warum sind wir bei IT-Recht Kanzlei?
Die IT-Recht Kanzlei stellt Rechtstexte für alle gängigen Präsenzen eines Onlineshopbetreibers zur Verfügung, d.h. für den eigenen Webshop, Marktplätze und Sozialmedia – Auftritte. Diese können separat oder über eine Art Flattrate komplett gebucht werden.
Die Erstellung der Rechtstexte erfolgt über einen Fragenkatalog mit Erläuterungen. Hierbei können Details – wie beispielsweise ein Zahlungsanbieter – separat ausgewählt werden. Die Auswahl ist riesig und deckt den Markt fast komplett ab. Wenn doch mal ein Detail fehlen sollte, kann man dieses Detail an die IT-Recht Kanzlei herantragen, die es nach Prüfung in ihren Fragenkatalog integriert und somit dem Anfragenden und der Community zur Nutzung zur Verfügung stellt. In unserem Fall erfolgte dies bei mehrere Anfragen schnell und unkompliziert.
Die Integration der Rechtstexte in den eigenen Webshop und die sonstigen Onlinepräsenzen stellt auch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar, besonders wenn nach erstmaliger Erstellung um die laufende Pflege der Texte geht.
Rechtstexte im Webshop
Wir nutzen für unseren Webshop das Shopsystem von JTL. Die Integration der Rechtstexte von IT-Recht Kanzlei in unseren JTL-Shop erfolgt per Plugin. Dabei wird einem konkreten Rechtstext (in unserem Backend von IT-Recht Kanzlei) eine konkrete Webseite (unseres Webshops) zugewiesen. Nach Änderung eines Rechtstextes im Backend von IT-Recht Kanzlei kann man den Text an den Webshop per Click erneut übertragen/ feuern, ohne den Text manuell austauschen zu müssen.
Rechtstexte in Sozial Media Profilen
Im Bereich Sozial Media nutzen wir Facebook, Instagram, Twitter und Pinterest. Rechtstexte sind idR in Sozial Media Profilen nicht direkt hinterlegbar und werden per Link integriert, der auf die entsprechende eigene Webseite oder auf eine externe Ressource verweisen kann. IT-Recht Kanzlei stellt u.a. alle Sozial Media Rechtstexte per Link in Wonderlink bereit, d.h. in den Sozial Media Profilen wird auf Wonderlink verlinkt und in Wonderlink wird der aktuelle Rechtstext von IT-Recht Kanzlei per Link eingebunden.
Rechtstexte in Marktplätzen
Die Rechtstexte für unsere Marktplätze erstellen wir mit IT-Recht Kanzlei und hinterlegen diese manuell, d.h. per Copy & Paste.
Hervorheben möchten wir auch die umfassenden rechtlichen Informationen per Newsletter und auf der Webseite von IT-Recht Kanzlei.
Links
IT-Recht Kanzlei – Rechtssicherheit und Bewertungssystem
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